Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung
Für unsere Lieferungen ist die ausführliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Auftragserteilung / Auftragsinhalt
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Auftragserteilungen bedürfen der Schriftform. Aufträge ohne vorausgegangenes Angebot bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Lieferfristen
Die Lieferfristen beginnen mit dem Empfang der vollständigen und endgültigen Arbeitsunterlagen, sie werden unter Berücksichtigung der normalen Produktionsmöglichkeiten nur ungefähr angegeben. Überschreitung der Lieferfristen berechtigen in keinem Falle zu Schadensansprüchen. Ereignisse höherer Gewalt, wie Betriebsstörungen, ungünstigesWetter usw. berechtigen den Käufer nicht vom Vertrag zurückzutreten.
Preise
Unsere Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart, stets ab Werk.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar. Verspätete Zahlungen berechtigen uns zur Berechnung von Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß den üblichen bankmäßigen Bedingungen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern diese nichts Abweichendes enthält, ist Voraussetzung für den Skontoabzug die Bewirkung der Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang. Das Datum der Überweisung ist ausreichend. Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur dann statthaft, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Erfolgt eine Kündigung gleich aus welchem Grund, ohne dass sie von uns zu vertreten ist, sind wir berechtigt, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern der Auftraggeber oder wir im Einzelfall andere Nachweise erbringen.
Material
Das zur Verwendung kommende Material wird in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend ausgewählt. Verschiedenheit in Körnung, Abweichung in Farbe und Struktur, wie Adern, Flecken, Poren sind keine Materialfehler sondern naturgegeben und berechtigen keinesfalls zu Reklamationen, wie sie auch keine Wertminderung des Gesteines bedeuten. Geringfügige Maßabweichungen, welches genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen. Muster können das betreffende Material daher nicht in jedem Fall exakt charakterisieren. Wir weisen daraufhin, dass Polituren beiWeichgesteinen (Muschelkalk, Marmor usw.) nur bedingt haltbar sind, besonders dann, wenn sie Witterungseinflüssen ausgesetzt sind.
Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei uns zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.
Beanstandungen
Etwaige Reklamationen über die Arbeiten, Lieferungen und Rechnungsaufstellungen müssen spätestens innerhalb 8 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum bei uns schriftlich eingereicht sein. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Lieferung
Grabdenkmäler, Einfassungen, Grabplatten, überhaupt alle Waren die zum Friedhof geliefert werden, werden nur gegen Barzahlung verkauft. Für Arbeitsleistungen auf dem Friedhof gilt das gleiche.
Gebühren
Gebühren für die Errichtung von Denkmälern etc., die der Friedhofseigentümer erhebt, sind im Preis nicht enthalten. Sie sind vom Besteller direkt an die Friedhofseigentümerin abzuführen. Im Falle, dass die Auftragnehmerin den Antrag auf Genehmigung zur Errichtung stellt, legt diese die Gebühren für den Käufer vor, um sie dann an uns zurückzuerstatten.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns hergestellten Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. In jedem Fall der Verbindung, Vermischung und Verarbeitung gemäß § 947, 948 und 950 BGB durch uns oder den Auftraggeber erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts der von uns gelieferten Teile zur neuen Sache zur Zeit der Verbindung, Vermischung und Verarbeitung.Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Nebenabreden, die von diesen Bedingungen abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
Nutzungsrechte Bildmaterial
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte müssen gesondert vereinbart werden. Der Auftragnehmer hat die Nutzungsrechte fürWerbemaßnahmen, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Wir weisen darauf hin, dass wir die sich aus der Auftragsabwicklung ergebenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Göppingen
Stand 4/2008